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Amtshilfe nach UBS-Fall macht international Schule
Bei Anfragen über unidentifizierte Bankkunden wird die Schweiz wohl künftig nach dem Muster des UBS-Falls Daten liefern müssen. In der OECD geht es vor allem noch um die Umschreibung zugelassener Gruppenanfragen.
In der letzten Woche zog der Bundesrat in seiner Vorlage zum neuen Amtshilfegesetz eine klare Verteidigungslinie. Dort heißt es, dass die Amtshilfe ausschließlich auf Ersuche im Einzelfall geleistet wird. Dieser Passus ist aber vor allem taktisch zu werten, da die Schweiz nicht schon im Voraus ihre Position der Ablehnung von Gruppenanfragen preisgeben will. Neben der Schweiz sprechen sich nur noch Luxemburg und Österreich gegen den Einbezug von Gruppenanfragen aus, alle anderen beteiligten Länder sind dafür.
Der Bundesrat räumt in seiner Botschaft zum neuen Amtshilfegesetz jedoch ein, dass mit dem Einbezug von Gruppenanfragen in die OECD-Standards zu rechnen sei. Zwar könnte die Schweiz von ihrem Vetorecht Gebrauch machen oder einen Vorbehalt anbringen, doch dann wäre sie wieder etwa gleich weit wie vor etwa zwei Jahren, als die Mächtigen der OECD mit schwarzen Listen drohten.
Im Wesentlichen geht es also fast „nur“ noch um die Ausgestaltung des erweiterten Standards. Dabei spielt die konkrete Umsetzung eine bedeutende Rolle. Formell geschieht die Ausweitung des Standards durch Ergänzung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen. Hier sollen Fallbeispiele von Gruppenanfragen genannt werden, bei denen der angefragte Staat Auskunft geben muss. Am weitesten geht ein Vorschlag, der sogar bei Pauschalanfragen Auskunftspflichten postuliert. In der OECD dürfte diese weite Formulierung zumindest laut Schweizer Hoffnungen jedoch nicht mehrheitsfähig sein.
Aus Schweizer Sicht würde eine wünschbare Beschränkung Auskünfte auf Gruppenfragen nur in jenen Fällen erfordern, in denen der anfragende Staat die aktive Beihilfe der betroffenen Bank oder Beraterfirma zu Steuerhinterziehung bzw. –betrug glaubhaft machen kann. Ein solcher Diskussionsvorschlag steht auch in der zuständigen OECD-Arbeitsgruppe zur Debatte. Dann ginge es um die Beschreibung von Verhaltensmustern mit aktiver Beihilfe von Banken oder anderen Beratern. Hier werden Erinnerungen an den Fall UBS wach, in dem die Schweizer Großbank gegenüber US-Behörden ein Schuldgeständnis bzgl. aktiver Beihilfe zu Steuerdelikten unterzeichnet hatte und die Schweiz in der Folge Amtshilfe auf Basis von Umschreibungen der betroffenen Fallmuster gewährte.
Ob man Gruppenanfragen nach dem Muster des UBS-Falls als Fischzug bezeichnet, ist Definitionssache. Die OECD liefert keine klare Definition verpönter Fischzüge, offeriert aber im Handbuch zur Umsetzung des Informationsaustausches eine Umschreibung des Begriffs. Demnach bezeichnet dieser spekulative Anfragen für Informationen, die anscheinend keinen Zusammenhang mit einer offenen Untersuchung haben. Hier gibt es Interpretationsspielraum, den die laufenden Revisionsarbeiten ausnützen können. Schwierig abzuschätzen sind die Folgen der laufenden Revision für den Finanzplatz Schweiz. Die Zukunft liegt, laut Bundesrat und Bankbranche, in der Weißgeldstrategie, weshalb ausländische Anfragen für Amtshilfe theoretisch keine große Rolle mehr spielen sollten. Und da die geplante Revision aller Voraussicht nach nicht rückwirkend gelten wird, umso weniger. Weil die Identifikation betroffener Kunden mühsam sein könnte, befürchten einzelne Branchenvertreter allerdings einen hohen administrativen Aufwand bei Gruppenanfragen. Darüber hinaus könnte die Ausdehnung der Standards Staaten dazu verleiten, ihre Gesuche unpräzise abzufassen und die Probleme der Identifikation dem ersuchten Land zu überlassen. Aber es gibt auch einen kleinen Trost, denn wenigstens würden die neuen Regeln für alle Länder gelten und der Schweiz sollte keine Benachteiligung drohen.
Die Frage, welche durch die erneute Revision aufgeworfen wird ist, ob bald auch der automatische Informationsaustausch nach EU-Muster zur OECD-Norm wird. Laut jüngster Aussage von OECD-Steuerchef Jeffrey Owens soll dies jedoch nicht der Fall sein. Eine Form des automatischen Informationsaustausches wird laut Owens allerdings heute schon von einer großen Mehrheit der OECD-Staaten benutzt.

