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Dipl.-Kfm. Lüder Runge

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Änderung der Umsatzsteuer beim Buch- und Belegnachweis

Der Bundesrat stimmte am 25. November 2011 der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen zu. Darin sind grundlegene Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung enthalten. Wenn die Voraussetzungen glaubhaft, also z.B. durch den Buch- oder Belegnachweis, nachgewiesen werden können, dann sind innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen von der Umsatzsteuer befreit. Mit dieser Regelung werden die Versuche getätigt, die Anforderungen an den Belegnachweis zu vereinfachen, vorallem durch die Reduzierung der Anzahl der Belege.



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