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Credit Suisse im Visier der US-Behörden
Aus den über 15.000 Selbstanzeigen von Steuersündern haben die US-Behörden viele Informationen über Bankbeziehungen und Bankpraktiken erhalten. Dabei wurden wiederholt diverse Schweizer Banken genannt, neben der Credit Suisse unter anderem auch die Bank Bär und einzelne Kantonalbanken.
Ihr Visier hat die US-Justiz jetzt jedoch nicht mehr nur auf einzelne Mitarbeiter der Credit Suisse gerichtet, sondern auf das ganze Institut. Die Credit Suisse deutete an, dass es sich um eine branchenweite Untersuchung handeln dürfte. Die Bank Julius Bär und die Zürcher Kantonalbank erklärten hingegen, dass es bisher keinen Kontakt mit der US-Justiz gab. Die Baseler Kantonalbank hingegen wurde informell zu einem Gespräch mit der US-Justiz eingeladen. Über den Inhalt des Gespräches ist nichts bekannt.
Untersuchungen sind noch keine Klagen. Anzunehmen ist, dass die US-Behörden mit diesem Schritt gegen die Credit Suisse den Druck auf die Schweiz verstärken wollen. Die bilateralen Gespräche sind von einer Lösung jedoch noch weit entfernt. Die Amerikaner wollen viel Geld und viele Daten, die Schweizer pochen vor allem in Bezug auf Datenlieferungen auf den Rechtsrahmen für die Amtshilfe und verweisen darauf, dass das Parlament einen nochmaligen Staatsvertrag nach dem Muster der UBS nicht schlucken würde.
Den Rechtsrahmen bilden vor allem zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz – USA. Zum einen besteht das noch gültige DBA von 1996, das Amtshilfe in Fällen von Steuerbetrug vorsieht, nicht aber in Fällen von schwerer Steuerhinterziehung und das neue DBA von 2009, das noch nicht ratifiziert ist, weil es der US-Staat erst noch annehmen muss.
Das neue DBA sieht auch Amtshilfe in Fällen von Steuerhinterziehung vor und dies mit einer Rückwirkung bis zur DBA-Unterzeichnung (September 2009). Der Spielraum dieser beiden DBA ist aber begrenzt. Wo die Grenzen jedoch genau liegen, ist Gegenstand der laufenden Schweizer Auslotung möglicher Lösungswege.

