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Medienfonds - Anleger kämpfen um Steuervorteile

Medienfonds galten in den letzten Jahren als risikoarme Anlageformen und waren deshalb unter den geschlossenen Fondskonstruktionen eine häufig gewählte Anlageform. Die Anleger konnten die teilweise sehr hohen Verlustzuweisungen aus diesen Beteiligungen in ihrer Steuererklärung geltend machen.

 

Ein wesentliches Motiv für diese Anlageform spielte in der Vergangenheit die so genannte Verlustzuweisung für den Anleger. Im ersten Jahr der Investition waren steuerliche Verluste bis zu 100 % der Kapitaleinlage üblich. Diese Möglichkeit zur Steuerersparnis durch Verlustvortrag wurde Ende 2005 beseitigt, so dass ein Investment in solche „Steuersparfonds“ weniger interessant wurde.Hintergrund ist die neue Rechtslage bei Medienfonds. Es wäre zu keinem steuerrelevanten Verlust gekommen, wenn man die Garantie gleich zu Beginn bilanziert hätte.

 

Nun erhalten die Sparer geänderte Steuerbescheide. Betroffen sind etwa 50.000 Anleger, die ihre Steuerersparnis zurückzahlen sollen.

 

Das Finanzamt Starnberg hat nun den Grundlagenbescheid für den LHI Medienfonds Kaledo III abgeändert, dies meldet der Berliner Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz. Kaledo III ist der einzige Medienfonds, der nicht dieselbe Garantiestruktur aufweist wie die anderen Produkte, die Steuerbescheide mit der Aberkennung der Steuergutschrift bekommen – darunter auch der Fonds Kaledo II.


Die Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Produktions KG hat ihren Anlegern mitgeteilt, dass geänderte Grundlagenbescheide für die Jahre 2000 bis 2003 und für das Jahr 2005 versandt wurden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft, ob Mitarbeiter der Bank an Steuerhinterziehung beteiligt sind. Dann wird der Steuerbescheid des Sparers zu dessen Nachteil geändert. Experten raten von der Möglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung in Anspruch zu nehmen, ab.

 

Die Anleger, die in der Lage sind, die Steuern zu zahlen, sollten dies kurzfristig tun. Die Aussetzung verzögere die Zahlung, doch der Anleger würde seine Steuerschuld mit 6 % jährlich verzinsen müssen.

 



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