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Dipl.-Kfm. Lüder Runge

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Nachträgliche Steuer auf Stückzinsen

Die nachträgliche Besteuerung der Stückzinsen gilt für Anleger, die in den Jahren 2009 und 2010 Stückzinsen kassiert haben. Die Banken sind nun verpflichtet den Anlegern nachträglich eine Steuerbescheinigung für die Stückzinsen zu erstellen. Von nun an müssen Banken die Steuer nicht mehr als Abgeltungsteuer für die Finanzämter eintreiben, sondern nur noch bei der Steuerzahlung helfen.

Es wird daruf hingewiesen, dass für Steuerschuldner von 2009, ab den 1. Januar 2010 pro Monat 0,5 Prozent Zinsen zu zahlen sind. Desweiteren könnte dies Auswirkungen auf andere Steuern, wie die Kirchensteuer oder den Solidaritätszuschlag, haben.



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