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Dipl.-Kfm. Lüder Runge

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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet

Beide Staaten unterzeichneten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches den Austausch von Informationen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens enthält. In den Sondierungsgesprächen haben die Schweiz und Deutschland eine Lösung ins Auge gefasst, die einerseits den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiert, anderseits aber auch die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet. Damit hätte man ein System, das in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkäme.

 

Die Lösung, deren Details in den Verhandlungen geregelt werden sollen, umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Regularisierung der Vergangenheit: Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden.
  • Abgeltungssteuer für die Zukunft: Künftige Erträge sollen über  eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Um Umgehungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer zu verhindern, wird eine erweiterte Amtshilfe vereinbart. Diese sieht vor, dass die deutschen Behörden Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmäßig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Sogenannte „Fishing Expeditions“ sind ausgeschlossen.
  • Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland beabsichtigen, Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute zu lösen. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst werden. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.


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