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Spanien drohen Millionenentschädigungen

Zu hohe Besteuerungen beim Verkauf einer Zweitwohnung in Spanien bescheren den Betroffenen Millionenentschädigungen. Der spanische Staat muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs überzahlte Beträge an Immobilienbesitzer zurückzahlen.

 

Ausländer, die zwischen 1997 und 2006 eine Immobilie in Spanien wieder verkaufen wollten, mussten die Veräußerungsgewinne mit 35 Prozent versteuern. Spanier hingegen wurden auf die Gewinne ihrer Immobilienverkäufe vom Fiskus nur mit 15 Prozent belastet. Dieser Steuernachteil für Nichtansässige ist illegal. Daher hatten sich viele Betroffene aus der EU und aus der Schweiz an die Europäische Kommission gewandt.

 

Daraufhin wurde der spanische Staat beim Europäischen Gerichtshof wegen Beschränkung des freien Kapitalverkehrs verklagt. 2007 hob die Regierung in Spanien diese Form der Benachteiligung auf. Ein pauschaler Steuersatz von 18 Prozent auf alle Kapitalerträge für Ansässige oder Nichtansässige wurde eingeführt.

 

2009 fällte der Europäische Gerichtshof schließlich das Urteil, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung für ausländische Immobilienbesitzer benachteiligend sei.

 

Rund 150 000 ehemalige Immobilienbesitzer könnten von den Rückforderungen profitieren. Bis zu 20.000 Euro dürfen erstattet werden. Allerdings müssen Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Urteilsverkündung geltend gemacht werden. Anträge auf Rückerstattung können nur bis Mitte November bei spanischen Gerichten eingereicht werden.



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