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Steuerberater Berlin


Dipl.-Kfm. Lüder Runge

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So bekommt man Steuern zurück!

Zum ersten Mal haben Sparer im Jahr 2009 Abgeltungsteuer bezahlt. Gegebenfalls kann man aber sogar Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn man seine Steuererklärung richtig abgibt.

 

Wenn das bei Ihnen angelegte Geld Erträge bringt, etwa Zinsen oder Dividenden gezahlt oder Kursgewinne verzeichnet werden, überweisen seit 2009 Banken pauschal 25% Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt. Anleger, die Geld bei einer Bank im Ausland angelegt haben, müssen jedoch weiterhin das Steuerformular Anlage KAP ausfüllen.

 

Hat jemand außer der Reihe z.B. Zinsen aus einer Erbschaft erhalten und verdient sonst nicht gerade überdurchschnittlich viel, z.B. €15.000 im Jahr, so liegt sein Steuersatz unter 25%. Dieser niedrige Steuersatz gilt dann auch für Kapitalerträge. Angenommen der Steuersatz des Steuerpflichtigen liegt bei 20%, so bekommt er 5% der gezahlten Kapitalertragsteuer zurück, wenn er eine so genannte Günstigerprüfung beantragt. Oftmals sind es Rentner, die von den Freistellungen profitieren.

 



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