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Steuersünder bekommt Schadensersatz

Steuersünder bekommt Schadensersatz wenn Selbstanzeige durch falsche Informierung verunmöglicht war. Das fürstliche Landgericht in Vaduz hat einem deutschen Geschäftsmann aus Bad Homburg in einem Prozess gegen die LGT Treuhand Schadensersatz von € 7,3 Mio. zugesprochen.


Durch dieses Urteil geraten Banken unter erheblichen Druck, zumindest dann, wenn sie ihre Kunden über den Diebstahl nicht rechtzeitig informiert haben. Die ehemalige LGT Treuhand muss sich jetzt auf eine Klagewelle einstellen. Der Name des Klägers befand sich auf der gleichen CD wie der von Post-Chef Klaus Zumwinkel. Der zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von €7,5 Mio. verurteilte Bad Homburger Geschäftsmann musste mit Anwaltskosten und Steuernachzahlung €20 Mio. bezahlen.

Nach dem Bericht der Liechtensteiner Zeitung kommen die Richter in dem bereits am 7. Januar gefassten Urteil zu dem Schluss, dass die Bank den Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige verunmöglicht habe.

Das Urteil ist nur erstinstanzlich ergangen und wird deshalb in Berufung gehen. Der Fall wird auch für andere Banken dann interessant sein, wenn in zweiter Instanz das Gericht in Vaduz entscheiden würde, dass die LGT Treuhand auch steuerberatend tätig war und damit Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hätte.



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