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Dipl.-Kfm. Lüder Runge

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Unvereinbarkeit der Sanierungsklausel mit EU-Recht

Die Sanierungsklausel, welche im deutschen Körperschaftsteuerrecht festgelegt ist, stellt eine Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Recht laut der EU-Kommission fest. Aus diesem Grund wurde Deutschland, seitens der EU angewiesen, jede Hilfe die unter dieser Regelung seit der Anwendungsfrist vom 01.01.2008 gewährt wurde, aufzulisten und der EU-Kommission mitzuteilen.

Desweiteren sollen alle Beihilfen vom Deutschen Staat zurückgefordert werden. Deutschland erhält dafür eine Frist von zwei Wochen, seitens der EU-Kommission.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.



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