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Dipl.-Kfm. Lüder Runge

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Änderungen zum Jahreswechsel 2010/2011

Zum Jahreswechsel 2010/12011 fallen folgenden steuerlichen Änderungen an:

  •  Elektronische Lohnsteuerkarte
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Handwerksleistungen/haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Höherer Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Vormünder, rechtlich Betreuer und Pflegeschaften
  • Altersvorsorge besser absetzbar
  • Keine Pflichtveranlagung bei gerinten Arbeitslöhnen
  • Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status
  • "Riester"-Förderung weiterhin für Arbeitslosengeld II - Empfänger
  • Verbesserte Rahmenbedingungen zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
  • Mehr Gleichstellung für eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Elektronische Umsatzsteuererklärung

Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papier-Lohnsteuerkarte

Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient, ein Versand durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt für 2011 nicht mehr. Sie wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst. Da das Jahr 2011 als Übergangsjahr dient, in dem die Systemumstellung vorbereitet wird, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2011. Dies gilt auch für sämtlich, auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Freibeträge, z.B. für Kinder und Werbungskosten.

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

Wer für seine betrieblichen oder berufliche Tätigkeit eun häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann - auch wenn diese nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet - die Aufwendungen hierfür wieder bis zur Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihm für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Veranalgunszeitraum 2007. 

Handwerkerleistungen/haushaltsnahe Dienstleistungen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) auf Antrag eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro gewährt. Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten. 

Höherer Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

Ehrenamtliche Vormünder, rechtlich Betreuer und Pfleger können ab 2011 für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung von bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es nur 500 Euro. 

Altersvorsorge besser absetzbar

Auch 2011 erhöht sich der Steuervorteil für die Altersvorsorge z.B. für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. 2011 werden 72 % der Gesamtbeiträge, höchstens jedoch 72 % von 20.000 Euro je Steuerpflichtigen, steuerfrei gestellt. 

Keine Pflichtveranlagung bei geringen Arbeitslöhnen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, werden von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit, wenn der Arbeitslohn im Kalenderjahr insgesamt 10.200 Euro bzw. 19.400 Euro bei VErheirateten nicht übersteigt. Unabhängig vom Freibetrag entsteht bei diesen Arbeitslöhnen grundsätzlich keine Einkommensteuerschuld. Diese Regelung gilr bereits ab dem Jahr 2009.

Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status

Ab 2010 können alle in inländischen Alterssicherungssystem pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Selbst wenn sie im Ausland leben - unabhängig von ihrem konkreten steuerrechtlichen Status die "Riester"-Förderung durch staatliche Zulagen in Anspruch nehmen. 

"Riester"-Förderung weiterhin für Arbeitslosengeld II  - Empfänger

Empfänger von Arbeitslosengeld II behalten trotz Wegfalls der Rentenversicherungspflicht ihren Anspruch auf die "Riester"-Förderung. Nach dem Jahresseuergesetzt 2010 sind auch diejenigen Personen in den Kreis der unmittelbar zulageberechtigten Personen einbezogen, die eine Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Rentenversicheung erhalten und unmitelbar vor derArbetislosigkeit einer der unmittelbar zulageberechtigten Personengruppen angehörten

Verbesserte Rahmenbedingungen zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Die steuerliche Förderung der Teilnahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Unternehmen wurde weiter verbessert. Nach der Neuregelung können Arbeitnehmer Anteile an ihren Unternehmen bzw. an einem Mitarbeiterbeteiligungssondervermögen auch dann steuerbegünstigt erhalten, wenn die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Entgeldumwandlung finanziert werden. Durch das rückwirkende Inkrafttreten der Regeleung zum 1. Januar 2009, ist eine steuerliche Förderung auch für 2009 noch möglich.

Mehr Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften

Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurden die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Ehegatten im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht vollständig gleichgestellt. Sie werden nun der Steuerklasse I zugeordnet und erhalten so, neben dem jeweiligen Ehegattenfreibetrag, auch den günstigeren Steuertarif für Ehegatten. Dies gilt für alle noch nicht bestandskräftig veranlagten Fälle rückwirkend ab dem 1. August 2001. 

Elektronische Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Erklärungen für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 künftig elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.

 

Die Veröffentlichung der Änderungen erfolgte nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr! Eine ausführlichere Beschreibung der steuerlichen Änderungen finden sie unter www.bundesfinanzministerium.de.



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