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Dipl.-Kfm. Lüder Runge

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Steuertermine nach Kalendermonaten für 2010

Januar

Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Aufsichtsrat und Abzugsteuer, bei beschränkt Steuerpflichtigen 12.01 15.01
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 12.01 15.01
Mini-Job-Verhältnisse im Privathaushalt 4 15.01
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 12.01 15.01
Umsatzsteuer 6, zusammenfassende Meldung 12.01
Februar Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Gewerbesteuer 16.02 19.02
Grundsteuer, vierteljährliche Fälligkeit 16.02 19.02
Lohnsteuerbescheinigung 2009, elektronische Übermittlung 02.03
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.02 13.02
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 10.02 13.02
März Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Einkommens- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.03 13.03
Grundsteuer, Fristablauf für Erlassanträge 2008 31.03
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag 10.03 13.03
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.03 13.03
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 10.03 13.03
April Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Aufsichtsrat und Abzugsteuer, bei beschränkt Steuerpflichtigen 14.04 17.04
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 14.04 17.04
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 14.04 17.04
Umsatzsteuer 6, zusammenfassende Meldung 14.04
Mai Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Gewerbesteuer 15.05 18.05
Grundsteuer, vierteljährliche Fälligkeit 15.05 18.05
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 11.05 14.05
Steuererklärungen 2009, Ende der generellen Abgabefrist 02.06
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 11.05 14.05
Juni Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Einkommens- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.06 15.06
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag 10.06 15.06
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.06 15.06
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 10.06 15.06
Juli Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Aufsichtsrat und Abzugsteuer, bei beschränkt Steuerpflichtigen 10.07 13.07
Grundsteuer, jährlich Fälligkeit 01.07 06.07
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.07 13.07
Mini-Job-Verhältnisse im Privathaushalt 5 15.07
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 10.07 13.07
Umsatzsteuer 6, zusammenfassende Meldung 10.07
August Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Gewerbesteuer 17.08 20.08
Grundsteuer, vierteljährliche Fälligkeit 17.08 20.08
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.08 13.08
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 10.08 13.08
September Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Einkommens- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.09 14.09
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag 10.09 14.09
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.09 14.09
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 10.09 14.09
Oktober Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Aufsichtsrat und Abzugsteuer, bei beschränkt Steuerpflichtigen 12.10 15.10
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 12.10 15.10
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 12.10 15.10
Umsatzsteuer 6, zusammenfassende Meldung 12.10
November Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Gewerbesteuer 16.11 19.11
Grundsteuer, vierteljährliche Fälligkeit 16.11 19.11
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.11 13.11
Lohnsteuerkarte 2010 3, letzter Termin für Änderungen 30.11
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 10.11 13.11
Dezember Fälligkeit 1 Schonfrist 2
Einkommens- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.12 14.12
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag 10.12 14.12
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.12 14.12
Steuererklärungen 2009, Ende der generellen Abgabefrist 31.12
Umsatzsteuer 6, Vorauszahlung 10.12 14.12

 

Fußnoten
1 Verschiebung des Termins nach § 108 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO),“Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.“
2 Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätung bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst  drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten. Ist eine Steuer beispielsweise am 10.01 fällig, muss der Scheck spätestens am 07.01 beim Finanzamt eingehen.
3 Änderung der Steuerklasse, Zahl der Kinder und Eintragung eines Freibetrages.
4 Einzug der Beiträge für die Monate Juli bis Dezember 2009 beim Haushaltsscheckverfahren (= vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Minijobs, geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten).
5 Einzug der Beiträge für die Monate Januar bis Juni 2010 beim Haushaltsscheckverfahren (= vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Minijobs, geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten).
6 Antrag auf Dauerfristverlängerung. Danach kann die Anmeldefrist jeweils um einen Monat verlängert werden, sofern bis zum ursprünglichen Termin eine Abschlagssumme von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr angemeldet und geleistet wird.

 

Die Veröffentlichung der Termine erfolgte nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr!

 

Bemerkung zur Schonfrist: Eine Zahlung nach dem Fälligkeitstermin, aber noch innerhalb der Schonfrist ist keine fristgemäße Zahlung und somit pflichtwidrig, bleibt jedoch durch das Finanzamt sanktionslos. Sollte es jedoch passieren, dass die Schonfrist einmal (gewollt oder ungewollt) überschritten wird, werden Säumnisszuschläge fällig. In diesem Fall kommt kein Erlass in Betracht, denn wer seine Steuern laufend unter Ausnutzung der Schonfrist zahlt, ist kein pünktlicher Steuerzahler und gilt deshalb als nicht erlasswürdig aus Sicht des Finanzamtes (FA).



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