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Bundesfinanzhof zweifelt an Grundsteuer
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs muss die Grundsteuerermittlung neu geregelt werden. Der Bundesfinanzhof hat wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die geltende Praxis die Neuordnung der Grundsteuer angemahnt. Es sei nicht hinnehmbar, dass Grundstücke mit und ohne Bebauung weiterhin nach längst überholten Einheitswerten besteuert würden, rügte das oberste deutsche Steuergericht in einem Urteil.
Die Grundstücke in Westdeutschland werden bisher nach den zum 1. Januar 1964 festgestellten Einheitswerten besteuert. Dies sei trotz verfassungsrechtlicher Zweifel noch für Steuerentscheide bis zum Stichtag 1. Januar 2007 hinnehmbar, heißt es in dem Urteil.
Eine weitere Ungleichheit bei der Besteuerung sieht der BFH darin, dass bei der Grundsteuer in Ostdeutschland sogar noch die Einheitswerte vom 1. Januar 1935 zugrunde gelegt werden. Dies könne angesichts der inzwischen verstrichenen Zeit nicht mehr mit den Übergangsschwierigkeiten bei der Wiederherstellung der deutschen Einheit gerechtfertigt werden, befand das Gericht. Deshalb sei dort eine neue Festsetzung der Einheitswerte durch die Finanzämter verfassungsrechtlich besonders geboten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundlagen der Grundsteuer im Vergleich zur Bewertung sonstigen Vermögens schon 1995 kritisiert. Der Gesetzgeber hatte die Regelung allerdings 2001 noch einmal bis Ende 2006 verlängert.
Der BFH attestiert lediglich den Grundsteuerbescheiden, die bis Anfang 2007 ausgestellt wurden, Verfassungsmäßigkeit. Es stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen das Urteil auf später ausgestellte Bescheide haben wird. Grundbesitzer haben durchaus Chancen rückwirkend ihre Steuerlast zu verringern. Einspruch sollten die Eigentümer einlegen, die sich durch eine eventuelle Neubewertung eine geringere Steuerbelastung erhoffen. Durch den Einspruch beim zuständigen Finanzamt gegen die Festsetzung des Einheitswerts minimiert man das Risiko einer Verjährung seiner Ansprüche.
Nach diesem Urteil wird sich die Finanzministerkonferenz im Herbst mit einer Reform der Grundsteuer befassen. Allerdings sollte eine Neuregelung der Grundsteuer keine Mehrbelastung für die Hauseigentümer bedeuten.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Daher wird es für die meisten Steuerpflichtigen wohl nicht wesentlich günstiger werden. 2009 kassierten Städte und Gemeinden insgesamt 9,63 Milliarden Euro an Grundsteuer. Dies entspricht 15 % aller kommunalen Steuereinnahmen.
Langjährige Grundbesitzer können auf eine Minderung der Steuerlast hoffen, so der BFH. Man könne nicht akzeptieren, dass eine Wertminderung wegen Alters auf unbegrenzte Dauer ausgeschlossen werde. Ebenso wird bemängelt, dass es mittlerweile zahlreiche neue Gebäudetypen gebe, die nach den alten Kriterien gar nicht bewertet werden können.

