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Finanzämter kontrollieren künftig auch bei Rentnern
Rentner müssen in diesem Herbst mit Kontrollen der Finanzämter rechnen. Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte, dass selbst bei Bagatellbeträgen keine Ausnahme gemacht werden könne, da dies allein aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei.
Das Bundesfinanzministerium und die Länder haben sich auf ein spezielles Kontrollverfahren geeinigt, da sich seit 2005 die Besteuerung von Renten grundsätzlich geändert hat. Hieraus resultiert, dass diejenigen, die in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgegeben haben, mit Nachzahlungen zu rechnen haben. Nach Schätzungen könnten bis zu 5 Mio. Rentner betroffen sein. Im Oktober bekommt die Finanzverwaltung 120 Mio. Rentenbezugsmitteilungen seit 2005. Darin sind alle Einnahmen aufgelistet, die Rentner seitdem aus gesetzlichen oder privaten und betrieblichen Rentenversicherungen bekommen haben. Mithilfe dieser Mitteilungen wird festgestellt, ob sie in den vergangenen Jahren ihre Steuern bezahlt haben. Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären, werden angeschrieben.

