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Schweiz im Steuerstreit

Der Streit zwischen dem Bundesrat und der EU um die Unternehmensbesteuerung ist noch nicht beigelegt. Allerdings ist der Bundesrat zu weiteren Gesprächen bereit, um die Voraussetzungen und Bedingungen für die Aufnahme eines Dialogs betreffend den EU-Verhaltenskodex zu diskutieren. Jedoch stellen die Kantone ein großes Hindernis in dieser Sache dar, so dass der Bund sehr behutsam vorgehen will.

 

Stein des Anstoßes sind kantonale Steuerbegünstigungen für Holdings, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften. Der EU missfällt die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgewinnen. Dies widerspricht dem EU-Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung. Die EU hatte ein Angebot des Bundesrates, welches den Richtlinien teilweise entgegengekommen war, nicht akzeptiert. Im Juni beauftragten die EU-Wirtschafts- und Finanzminister die EU-Kommission, Gepräche mit der Schweiz und Liechtenstein zur Übernahme des Verhaltenskodexes zu führen.

 

Die Kantone fürchten mit der Abschaffung ihrer Sonderregelung die steuerliche Attraktivität ihres Standortes. Daher wird der Bundesrat innenpolitisch vorsichtig vorgehen und verspricht bei Sondierungsgesprächen die Einbindung der Kantone.

 

Bis zum Ende des Jahres soll entschieden werden, ob und unter welchen Bedingungen die Schweiz einen offiziellen Meinungsaustausch mit der EU zum Verhaltenskodex aufnehmen wird. Da die EU in dieser Diskussion die Antragstellerin ist, stellt sich für die Schweiz natürlich die Frage, welche Konzessionen sie im Gegenzug von der EU einfordern soll.

 

Steuerexperten haben schon häufig erwähnt, dass die Schweiz mit dem Verzicht auch eine Sonderbehandlung ausländischer Gewinne und gleichzeitiger grundsätzlicher Senkung der Unternehmensbesteuerung den Streit mit der EU lösen und die Attraktivität des Standortes weiterhin behaupten könne.

 

Allerdings können sich größere Kantone eine Senkung auf das Niveau der privilegierten ausländischen Gewinne wegen zu hoher Steuereinbussen nicht leisten. Eher realistisch erscheint die Einbeziehung genereller Unternehmenssteuersenkungen mit einer gewissen Mehrbelastung für bisher bevorzugte Gewinne.

 

Eine weitere Option wäre die Übernahme EU-konformer Sonderkonstrukte mit Steuervorteilen, die in Luxemburg, Belgien und den Niederlanden bereits üblich sind.



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