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Die Zuständigkeiten liegen nicht nur beim Bundesfinanzministerium, sondern auch bei den Landesfinanzverwaltungen. Ob der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun den gleichen Weg wie sein Vorgänger Peer Steinbrück geht, ist momentan noch nicht eindeutig geklärt. Fest steht aber, dass nicht nur der Finanzminister alleine die Prüfung, inwiefern die Daten verwendet werden, führt.
Im deutschen Steuerrecht haben all diejenigen, die dem Fiskus durch das Verschweigen von im Ausland angelegten Vermögen falsche Angaben bei der Steuererklärung gemacht haben, die einmalige Möglichkeit, vollkommen straffrei zu bleiben, indem sie, bevor ihr konkreter Fall durch die Finanzverwaltung entdeckt worden ist, eine Selbstanzeige abgeben. Damit diese Selbstanzeige auch wirksam ist, sollte man sich auf jeden Fall des Rates eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes bedienen.
Wieder Steuersünder-CD aufgetaucht: Selbstanzeige wird angeraten
Ein Informant hat laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Samstag den 30. Januar 2010 der deutschen Finanzverwaltung die Daten von 1500 deutschen Kapitalanlegern in der Schweiz angeboten. Der Mann verlangt dafür vom Ministerium €2,5 Mio. Sowohl in den Medien als auch bei den Politikern hat dies eine Kontroverse hervorgerufen. Vor 2 Jahren war die politische Debatte schon einmal durch die Begriffe „Liechtenstein“ und „Zumwinkel“ geprägt. Auch hier lag zugrunde, dass CDs mit Daten erworben wurden, die Daten von über 1.000 Steuerhinterziehern enthielten.Die Zuständigkeiten liegen nicht nur beim Bundesfinanzministerium, sondern auch bei den Landesfinanzverwaltungen. Ob der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun den gleichen Weg wie sein Vorgänger Peer Steinbrück geht, ist momentan noch nicht eindeutig geklärt. Fest steht aber, dass nicht nur der Finanzminister alleine die Prüfung, inwiefern die Daten verwendet werden, führt.
Im deutschen Steuerrecht haben all diejenigen, die dem Fiskus durch das Verschweigen von im Ausland angelegten Vermögen falsche Angaben bei der Steuererklärung gemacht haben, die einmalige Möglichkeit, vollkommen straffrei zu bleiben, indem sie, bevor ihr konkreter Fall durch die Finanzverwaltung entdeckt worden ist, eine Selbstanzeige abgeben. Damit diese Selbstanzeige auch wirksam ist, sollte man sich auf jeden Fall des Rates eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes bedienen.
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