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Dipl.-Kfm. Lüder Runge
Steuerberater
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Unser Steuerbüro

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Steuerzahlern winkt die Chance auf eine Rückerstattung
5,3 Mio. Einsprüche gingen 2008 bei den Finanzämtern ein. Dies ist ein Anstieg um 5,2% gegenüber 2007. Über 40% der kritisierten Steuerbescheide wurden auch tatsächlich geändert, nur 1,3% aller Einsprüche landeten vor dem Finanzgericht.
Es ist nicht nur die Pendlerpauschale, sondern auch der Solidaritätszuschlag, der als nicht verfassungsgemäß angesehen wird. Dies hat das Finanzgericht in Hannover so entschieden. Zu Recht bemängeln die niedersächsischen Richter, dass der Solidaritätszuschlag auch noch 20 Jahre nach seinem Anlass, der Wiedervereinigung, erhoben wird. Es handelt sich eigentlich um eine Ergänzungsabgabe, die nicht auf Dauer angelegt ist. Ein Provisorium sollte dies sein. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob alles seine Richtigkeit hat.

