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Steuerzahlern winkt die Chance auf eine Rückerstattung

5,3 Mio. Einsprüche gingen 2008 bei den Finanzämtern ein. Dies ist ein Anstieg um 5,2% gegenüber 2007. Über 40% der kritisierten Steuerbescheide wurden auch tatsächlich geändert, nur 1,3% aller Einsprüche landeten vor dem Finanzgericht.

 

Es ist nicht nur die Pendlerpauschale, sondern auch der Solidaritätszuschlag, der als nicht verfassungsgemäß angesehen wird. Dies hat das Finanzgericht in Hannover so entschieden. Zu Recht bemängeln die niedersächsischen Richter, dass der Solidaritätszuschlag auch noch 20 Jahre nach seinem Anlass, der Wiedervereinigung, erhoben wird. Es handelt sich eigentlich um eine Ergänzungsabgabe, die nicht auf Dauer angelegt ist. Ein Provisorium sollte dies sein. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob alles seine Richtigkeit hat.

 

Das Bundesfinanzministerium hat vergangene Woche bekanntgegeben, dass die Steuerbescheide insofern vorläufig erklärt werden müssen. Kippt das Bundesverfassungsgericht die Abgabe, könnte es, wie schon bei der Pendlerpauschale,   zu einer Steuerrückerstattung kommen. Dabei ist der Solidaritätszuschlag nicht der einzige Steuerstreit, der zurzeit vor den Finanzgerichten ausgefochten wird. Für alle Betroffenen heißt dies, dass ein Einspruch nur zu erheben ist, wenn der Vorläufigkeitsvermerk auf dem Bescheid vergessen wurde.

 

 



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