Alle Schlagwörter
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Durch eine Selbstanzeige können Sie Straffreiheit erlangen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine in der Abgabenordnung geregelte Möglichkeit, unter ganz bestimmten Voraussetzungen trotz eines begangenen Steuerdelikts nicht bestraft zu werden.
Die Straffreiheit erlangen Sie dann, wenn Sie dem Finanzamt das Steuerdelikt nachvollziehbar offenbaren und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer Frist nachzahlen. Voraussetzung, dass eine Selbstanzeige möglich ist, ist, dass die Tat noch nicht entdeckt worden ist.
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist damit die einzige Möglichkeit, für den Fall, dass Steuern verkürzt worden sind, Straffreiheit zu erlangen.
Unsere Steuerberater beantworten alle Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Erstellung einer Selbstanzeige.
Sollte eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sein, so arbeiten wir mit auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälten bundesweit zusammen. Mit den Rechtsanwälten bilden wir ein Verteidigungsteam, das sowohl die Fragestellung, die sich aus dem steuerstrafrechtlichen Verfahren ergeben als auch die Fragestellung, die sich aus dem steuerrechtlichen Verfahren ergeben, sinnvoll abgestimmt betrachtet. Wir stehen sowohl zur "ersten Hilfe" im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung bereit als auch zur Unterstützung zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörde. In dringenden Notfällen können Sie uns auch unter der Notrufnummer 0172-2434082 erreichen.
Weitere Informationen:
Diesen Artikel bookmarken bei
- Furl .
- Mister Wong .
- Folkd .
- OneView .
- del.icio.us .
- LinkArena .
- Google .
- BlinkList .
- Yahoo .
- YiGG .

