Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Lüder Runge
Steuerberater
Raum: Berlin-Mitte
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Unser Steuerbüro

Unser Steuerbüro in Berlin Mitte
Friedrichstrasse 135a
10117 Berlin
Montag – Freitag
8:00 – 18:00 Uhr
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Durch eine Selbstanzeige können Sie Straffreiheit erlangen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine in § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelte Möglichkeit, unter ganz bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft zu werden.
Die Straffreiheit erlangen Sie dann, wenn Sie dem Finanzamt das Steuerdelikt nachvollziehbar offenbaren und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer Frist nachzahlen. Voraussetzung, dass eine Selbstanzeige möglich ist, ist, dass die Tat noch nicht entdeckt worden ist.
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist damit die einzige Möglichkeit, für den Fall, dass Steuern verkürzt worden sind, Straffreiheit zu erlangen.
Hilfe bei der Selbstanzeige
Unsere Steuerberater beantworten gerne all Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Erstellung einer Selbstanzeige. Sollte eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sein, so arbeiten wir mit auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälten bundesweit zusammen.
Mit den Rechtsanwälten bilden wir ein Team, das sowohl die Fragestellung, die sich aus dem steuerstrafrechtlichen Verfahren ergeben als auch die Fragestellung, die sich aus dem steuerrechtlichen Verfahren ergeben, sinnvoll abgestimmt betrachtet. Wir stehen sowohl zur "ersten Hilfe" im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung bereit als auch zur Unterstützung zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörde. In dringenden Notfällen sind wir auch außerhalb unserer Geschäftszeiten unter folgender Rufnummer 0172 - 24 34 082 erreichbar.
Als nächstes erfahren Sie von uns, wie Sie sich am besten bei einer Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung zu verhalten haben!

