Ansprechpartner

Steuerberater Berlin


Dipl.-Kfm. Lüder Runge

Steuerberater

Raum: Berlin-Mitte

030 - 847 11 86 0

Schreiben Sie mir

Unser Steuerbüro


Unser Steuerbüro  in Berlin Mitte

Friedrichstrasse 135a

10117 Berlin

 

Montag – Freitag

8:00 – 18:00 Uhr

Mitgliedschaften

Lüder Runge ist als Experte bei brainGuide aufgenommen
Datev Mitglied Logo
.

Steuererklärung für Rentner

Steuererklärung für Rentner Seit 2005 ist weniger von der gesetzlichen Rente steuerfrei. Das führt dazu, dass mehr Rentner
eine Steuererklärung abgeben müssen.
Daraus ergeben sich viele Fragen:

  • Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
  • Was kostet die Steuerklärung?
  • Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
  • Werde ich Steuern zahlen müssen?

Hilfe bei der Steuererklärung

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung? Oder wollen Sie klären lassen, ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen? Wir beraten Sie kompetent zu allen Ihren Fragen.

Vereinbaren Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit unserem Steuerberater. Er stellt Ihnen unsere Steuerkanzlei in einem Erstgespräch vor.

Abgabepflicht der Steuererklärung für Rentner

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht für Rentner, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Freibetrag von 7834 € liegt. Aber auch wenn eine Steuererklärung abgegeben werden muss heißt das nicht automatisch, dass auch tatsächlich Steuern bezahlt werden müssen.

Aber selbst wenn keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht kann dies manchmal lohnenswert für den Steuerzahler sein. Wurde Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer vom Finanzamt einbehalten, muss diese in der Regel zurückerstattet werden.

Die Kosten einer Steuererklärung für Rentner

Der Preis Ihrer Steuererklärung wird individuell nach der vorgeschriebenen Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) berechnet. Denn als Steuerberater sind wir an Verordnungen gebunden.

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die potentiellen Kosten Ihrer Steuererklärung: Kontakt.

Abgabefrist der Steuererklärung

Eine Steuererklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Erstellt ein Steuerberater die Steuererklärung verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember.

Wann müssen Steuern gezahlt werden?

Ob und wieviel Steuern Sie zahlen müssen hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab.
Der Freibetrag für Alleinstehende liegt bei 7834 €, für Verheiratete beträgt er 15669 €.

Durch Freibeträge und bestimmte Ausgaben kann man das zu versteuernde Einkommen senken:

  • Der Rentenfreibetrag: Wenn Sie spätestens im Jahr 2005 in Rente gegangen sind beträgt Ihr Rentenfreibetrag 50%. Das bedeutet, dass nur die Hälfte Ihrer gesetzlichen Rente zum zu versteuernden Einkommen gerechnet wird. Ab 2006 sinkt dieser Freibetrag pro Jahr um 2%.
  • Altersentlastungsbetrag: Beziehen Sie Nebeneinkünfte, zum Beispiel aus Vermietung, Kapitalvermögen, Selbstständigkeit oder Riester-Rente kann diesen Freibetrag nutzen. Die Höhe ist abhängig vom Geburtsjahr. Um die Höhe Ihres Altersentlastungsbetrages zu erfahren fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Hierzu zählen unter anderem die Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.
  • Werbungskostenpauschale: Für Rente oder Pension erhält jeder eine Werbungskostenpauschale von 102 €.
  • Sonderausgaben: Darunter fallen beispielsweise Spenden.

Haben Sie Fragen?

Dann vereinbaren Sie einen Termin bei uns, wir beraten Sie!
Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf



.