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Dipl.-Kfm. Lüder Runge
Steuerberater
Raum: Berlin-Mitte
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Unser Steuerbüro

Unser Steuerbüro in Berlin Mitte
Friedrichstrasse 135a
10117 Berlin
Montag – Freitag
8:00 – 18:00 Uhr
Umsatzsteuererklärung
Neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Unternehmer jährlich eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abgeben. Dabei haben Unternehmer die Möglichkeit die Umsätze und Vorsteuerbeträge des gesamten Jahres anzugeben.
Auch Unternehmer, die keine Voranmeldung abgeben müssen, wie zum Beispiel Kleinunternehmer oder Jahreszahler müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Hilfe bei der Umsatzsteuererklärung
Vereinbaren Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit unserem Steuerberater. Er stellt Ihnen unsere Steuerkanzlei in einem Erstgespräch vor.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Bisher gab es für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung keine besondere Vorschrift. Die Umsatzsteuererklärung musste lediglich auf "amtlich vorgeschriebenen Vordruck" abgegeben werden.
Seit 01.01.2011 gilt allerdings: Für alle Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, muss die Umsatzsteuererklärung auf elektronischem Weg über das ELSTERFormular übermittelt werden.
Erstattung der Umsatzsteuer
Übersteigen die Vorsteuerbeträge des Jahres den Betrag der abzuführenden Umsatzsteuer, wird die zu viel bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt rückerstattet. In der Regel wird über die Rückerstattung innerhalb von 6 Monaten nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung entschieden.
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